Kurz gesagt

Alexander Griese, Ofen- und Luftheizungsbaumeister, Halle (Saale) · Stand: 29. Oktober 2026

Kaminöfen und Kachelofen-Einsätze, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb gingen, dürfen nur weiterlaufen, wenn sie 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter einhalten. Die letzte Frist dafür endete am 31. Dezember 2024. Handwerklich gesetzte Grundöfen, offene Kamine und Öfen von vor 1950 sind ausgenommen.

Tipp 1: Das Datum auf dem Typschild entscheidet

Bis wann ein alter Ofen nachgerüstet oder stillgelegt werden musste, richtet sich nach dem Datum auf seinem Typschild.1 Ihr Bezirksschornsteinfeger hat dieses Datum festgestellt und Sie vor der Frist informiert.

  • bis 1974 oder unlesbarFrist 31. Dezember 2014
  • 1975 bis 1984Frist 31. Dezember 2017
  • 1985 bis 1994Frist 31. Dezember 2020
  • 1995 bis 21. März 2010Frist 31. Dezember 2024

Belegt eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers, dass der Ofen die Grenzwerte einhält, darf er weiterlaufen.1 Öfen, die ab dem 22. März 2010 errichtet wurden, betrifft diese Altanlagen-Regel nicht. Für sie galten schon beim Einbau Grenzwerte und die Typprüfung.2

Tipp 2: Prüfen, ob eine Ausnahme greift

Nicht jeder alte Ofen fällt unter die Fristen. Ausgenommen sind nach § 26 Absatz 3 der 1. BImSchV:1

  • GrundöfenWärmespeicheröfen aus mineralischen Speichermaterialien, vor Ort handwerklich gesetzt3
  • Offene Kaminedie nur gelegentlich betrieben werden dürfen
  • Einzige HeizungÖfen in Wohnungen, die ausschließlich über diese Öfen beheizt werden
  • Vor 1950Öfen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden
  • Herde und Backöfennicht gewerblich genutzt, unter 15 Kilowatt

Tipp 3: Beim Kachelofen reicht oft ein neuer Einsatz

Ein Kachelofen mit Heizeinsatz muss nicht abgerissen werden. Für eingemauerte Kamin- und Kachelofeneinsätze sieht das Gesetz eine nachgeschaltete Einrichtung zur Staubminderung vor.1 Der andere Weg ist ein neuer Heizeinsatz, der die aktuelle 1. BImSchV erfüllt. Der Kachelmantel bleibt dabei stehen, auch bei Kachelöfen aus DDR-Zeiten.

Welcher Weg bei Ihrem Ofen passt, sagen wir Ihnen nach der Besichtigung in Halle ehrlich. Wer einen betroffenen Ofen nach Ablauf der Frist einfach weiterbetreibt, handelt ordnungswidrig.4 Mehr zur Sanierung auf der Seite Kachelöfen in Halle.

Kurze Fragen zur Austauschpflicht

Wie lange darf man noch einen Kaminofen betreiben?

Solange er die Grenzwerte einhält. Kaminöfen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, mussten je nach Typschild bis spätestens 31. Dezember 2024 nachweisen, dass sie 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter schaffen, sonst nachgerüstet oder stillgelegt werden. Für neuere Öfen mit Typprüfung nennt die 1. BImSchV keine weitere Frist.

Was passiert, wenn ich meinen alten Ofen nicht austausche?

Ein betroffener Ofen darf nach Ablauf seiner Frist nicht mehr betrieben werden. Wer ihn trotzdem nutzt, handelt nach § 24 der 1. BImSchV ordnungswidrig. Ausgenommen sind Grundöfen, offene Kamine, Öfen von vor 1950 und Öfen, die die einzige Heizung der Wohnung sind. Bei Kachelöfen reicht oft ein neuer Heizeinsatz, der Kachelmantel bleibt.

Gibt es 2026 ein Holzverbot für Kaminöfen?

Nein. Die 1. BImSchV erlaubt in Kaminöfen weiterhin naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts und Holzpellets, wenn das Holz unter 25 Prozent Feuchte hat. Lackiertes, beschichtetes oder verleimtes Holz darf nur in großen Anlagen von Holzbetrieben verbrannt werden. Stillgelegt werden müssen nur alte Öfen, die die Grenzwerte nicht einhalten.

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