Kurz gesagt
Alexander Griese, Ofen- und Luftheizungsbaumeister, Halle (Saale) · Stand: 29. Oktober 2026
In Sachsen-Anhalt darf eine neue Feuerstätte erst in Betrieb gehen, wenn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und sichere Nutzbarkeit der Abgasanlage bescheinigt hat. Den Einbau müssen Sie ihm unverzüglich mitteilen. Für einen Kaminofen braucht er außerdem den Beleg der Typprüfung des Herstellers.
Tipp 1: Den Schornsteinfeger vor dem Einbau einbinden
Wer eine neue Feuerstätte einbaut oder eine stillgelegte wieder in Betrieb nimmt, muss das dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitteilen.1 Die Pflicht liegt beim Eigentümer.
Wir stimmen Aufstellort, Schornsteinquerschnitt und Verbrennungsluft schon vor dem Einbau mit dem Schornsteinfeger ab. Dann gibt es bei der Abnahme keine Überraschung.
Tipp 2: Die Unterlagen bereithalten
Kaminöfen, die ab dem 22. März 2010 errichtet werden, dürfen nur betrieben werden, wenn eine Typprüfung des Herstellers belegt, dass Grenzwerte und Mindestwirkungsgrad eingehalten werden.2 Heben Sie die Herstellerbescheinigung und die Anleitung deshalb gut auf. Grundöfen und offene Kamine sind von dieser Typprüfung ausgenommen.2
Zur Abnahme gehört auch der Schornstein. Passen Querschnitt und Höhe nicht zum Ofen, wird nachgebessert, bevor das erste Feuer brennt. Fehlt ein Schornstein, lässt sich meist ein Edelstahlschornstein nachrüsten.
Tipp 3: Erst nach der Bescheinigung anheizen
Nach § 81 der Bauordnung Sachsen-Anhalt dürfen Feuerstätten erst in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und die sichere Nutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat.3 Auch ein kurzes Probefeuer vorher ist nicht vorgesehen.
Nach der Bescheinigung erhalten Sie einen Feuerstättenbescheid. Darin steht, welche Kehr- und Prüfarbeiten im Jahr fällig sind.4 Zur Feuerstättenschau kommt der Bezirksschornsteinfeger frühestens drei und spätestens fünf Jahre nach der letzten Schau.5
Kurze Fragen zur Abnahme
Was passiert, wenn man einen Ofen nicht angemeldet hat?
Dann fehlt die Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegers, und der Ofen darf in Sachsen-Anhalt nach § 81 der Bauordnung nicht betrieben werden. Außerdem verletzt der Eigentümer die Mitteilungspflicht nach § 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes. Melden Sie den Ofen nach, bevor Sie wieder heizen. Wir prüfen auf Wunsch vorher Ofen, Anschluss und Schornstein.
Wie oft kommt der Schornsteinfeger, wenn man einen Kaminofen hat?
Zur Feuerstättenschau kommt der Bezirksschornsteinfeger frühestens drei und spätestens fünf Jahre nach der letzten Schau. Dazu kommen die Kehr- und Prüftermine, die er im Feuerstättenbescheid für Ihre Anlage festlegt, mit Anzahl im Jahr und Fristen. Wie oft gekehrt wird, hängt also von Ihrer Anlage ab.
Wer meldet einen neuen Ofen beim Schornsteinfeger an?
Die Pflicht liegt beim Eigentümer: Er muss den Einbau unverzüglich schriftlich oder elektronisch dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mitteilen. Bei Griese Kaminbau stimmen wir Aufstellort, Schornsteinquerschnitt und Verbrennungsluft schon vor dem Einbau mit ihm ab, damit die Abnahme beim ersten Termin klappt.
Quellen
- § 1 Absatz 2 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (Mitteilungspflicht des Eigentümers)
- § 4 Absatz 3 der 1. BImSchV (Typprüfung für Einzelraumfeuerungsanlagen)
- § 81 Absatz 2 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Inbetriebnahme von Feuerstätten)
- § 14a Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (Feuerstättenbescheid)
- § 14 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (Feuerstättenschau)
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Stand der verlinkten Quellen.
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